Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2599
VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673 (https://dejure.org/2015,2599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673 (https://dejure.org/2015,2599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 22 ZB 14.1673 (https://dejure.org/2015,2599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Befristung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Befristung der öffentlichen Bestellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 36 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer Befristung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Bestellung kann bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs befristet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Es handelt sich hierbei nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO um eine eigenständige Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger, wie sich auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ablesen lässt (vgl. B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris).

    Dieses hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung (u.a. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 232, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38 ff.) zutreffend ausgeführt, dass die öffentliche Bestellung als Sachverständiger neben der fachlichen auch die persönliche Eignung des Betreffenden erfordert, was nicht nur die Fähigkeit zur Erstellung ordnungsgemäßer Gutachten, sondern auch die Bereitschaft hierzu verlangt, und dass an dieser Bereitschaft des Klägers Zweifel bestünden (UA S. 12 unten, S. 13 unten).

  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 7 ZB 02.532
    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Gegenteiliges ergibt sich (entgegen der Antragsbegründung im Schriftsatz vom 3.9.2014, S. 11/12, Nr. 2.a und Nr. 2.b) nicht schon daraus, dass die erkennende Kammer des Verwaltungsgerichts den Rechtsstreit nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen hat, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt zutreffend entschieden hat (z.B. B.v. 16.2.2009 - 12 ZB 07.2158 - juris Rn. 12 und B.v. 28.6.2002 - 7 ZB 02.532 - juris Rn. 6).

    Auch der - in der Antragsbegründung nach der Anzahl der Seiten bemessene - Begründungsaufwand eines Urteils (der vorliegend mit 11 Seiten Entscheidungsgründe nicht einmal ungewöhnlich hoch ist) rechtfertigt entgegen den Darlegungen des Klägers (Schriftsatz vom 3.9.2014, S. 12, Buchst. c) nicht die Annahme besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2002 - 7 ZB 02.532 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Kläger genannten Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24/11 - GewArch 2012, 203 in dem dort entschiedenen, insoweit vergleichbaren Fall nicht die Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Befristung der Bestellung als Sachverständiger festgestellt, sondern ausgeführt, dass die auf § 22 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Buchst. d der Sachverständigenordnung der Beklagten, mithin auf die Überschreitung des 68. Lebensjahres gestützte Ablehnung des Verlängerungsantrags eine Diskriminierung wegen des Alters im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstelle; das Bundesverwaltungsgericht hat hieraus (nur) die Folgerung gezogen, dass die Beklagte über den Verlängerungsantrag des dortigen Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entscheiden müsse.
  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich zunächst keine Rechtswidrigkeit gesehen (U.v. 26.1.2011 - 8 C 46.09 -).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Dasselbe gilt für die Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000; eine neue Rechtsnorm ist grundsätzlich erst ab dem Inkrafttreten des Rechtsakts anwendbar, mit dem sie eingeführt wird (EuGH, U.v. 7.11.2013 - Rs C-72/12 - BayVBl 2014, 400, Rn. 22).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Das Bundesverfassungsgericht hatte die strittige Altersgrenze als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, B.v. 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90 - NVwZ 1991, 358, und B.v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28/38).
  • BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89

    Zuverlässigkeit als Eignungsvoraussetzung für die Anerkennung als

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Dieses hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung (u.a. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 232, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38 ff.) zutreffend ausgeführt, dass die öffentliche Bestellung als Sachverständiger neben der fachlichen auch die persönliche Eignung des Betreffenden erfordert, was nicht nur die Fähigkeit zur Erstellung ordnungsgemäßer Gutachten, sondern auch die Bereitschaft hierzu verlangt, und dass an dieser Bereitschaft des Klägers Zweifel bestünden (UA S. 12 unten, S. 13 unten).
  • BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Das Bundesverfassungsgericht hatte die strittige Altersgrenze als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, B.v. 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90 - NVwZ 1991, 358, und B.v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28/38).
  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 12 ZB 07.2158

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
    Gegenteiliges ergibt sich (entgegen der Antragsbegründung im Schriftsatz vom 3.9.2014, S. 11/12, Nr. 2.a und Nr. 2.b) nicht schon daraus, dass die erkennende Kammer des Verwaltungsgerichts den Rechtsstreit nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen hat, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt zutreffend entschieden hat (z.B. B.v. 16.2.2009 - 12 ZB 07.2158 - juris Rn. 12 und B.v. 28.6.2002 - 7 ZB 02.532 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 22 ZB 14.1728

    Die hinter der regulären Bestellungsdauer zurückbleibende Befristung der

    In Übereinstimmung mit der Streitwertfestsetzung, die das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Mai 2014 (8 B 61.13 - juris) vorgenommen hat, erachtet es der Verwaltungsgerichtshof unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger seit geraumer Zeit in gefestigter Spruchpraxis für angemessen, den Streitwert von auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger gerichteten Verpflichtungsklagen auf 15.000 EUR festzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 22 BV 08.1413 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2009 - 22 ZB 08.2449 - juris; B.v. 19.1.2010 - 22 ZB 08.2604 - juris; B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 ZB 14.2364

    Gegenseitige Beeinflussung von Windkraftanlagen in einem Windpark

    Dass im konkreten Fall besonders schwierige Tatsachenfragen entscheidungserheblich seien, lässt sich entgegen der Ansicht der Klägerin weder mit (großem) Umfang des Beteiligtenvortrags belegen (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673) noch mit den im Allgemeinen bestehenden Schwierigkeiten, die Standsicherheit von sich gegenseitig in den Windverhältnissen beeinflussenden Windkraftanlagen zu beurteilen.
  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 22 ZB 15.271

    Altersdiskriminierung, Sachverständiger, Höchstaltersgrenze, Antragsverfahren,

    Weil bei einem Außerkrafttreten entgegenstehender Satzungsbestimmungen immer die rechtliche Möglichkeit einer (weiteren) Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger besteht, wäre ein in der Befristung der Bestellung bis zu einem bestimmten Alter liegender etwaiger Fehler nicht offenkundig besonders schwerwiegend (vgl. BayVGH, B. v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung eines

    So stellen 12 Druckseiten Entscheidungsgründe in der verwaltungsgerichtlichen Praxis bereits keinen überdurchschnittlich hohen Begründungsaufwand dar (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - BeckRS 2015, 42127, Rn. 20), dies ungeachtet eines speziell für das Krankenhausfinanzierungsrechts zu ermittelnden Durchschnitts.
  • VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461

    Mangelnde Eignung zum öffentlich bestellten Sachverständigen

    Der ... geborene Antragsteller, der bis heute hauptberuflich eine Kanzlei für Wirtschaftsprüfung betreibt, war zunächst von 1991 bis zum Erreichen der ehedem festgelegten Altershöchstgrenze (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - juris Rn. 9) im Dezember 2004 (mit Auslauffrist bis 31. Mai 2005) von der Antragsgegnerin als Sachverständiger für das Sachgebiet "Bewertung der Lagerstätten von Steinen und Erden" öffentlich bestellt und vereidigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht